Bürgerhaus „Zur Post“
Kostenregelung für die Nutzung der Räume
Saal |
Gemeindebürger | Nichtgemeindebürger |
01. Mai – 30. September |
120 €
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180 €
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01. Oktober – 30. April |
140 €
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220 €
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Saalnutzung inklusive Nutzung Saalküche, Gläser und Schanktheke | ||
Für die Benutzung der Beschallungsanlage und des Beamers mit Leinwand (nur nach Einweisung) berechnen wir jeweils 15 Euro. | ||
Bürgerzimmer |
Gemeindebürger | Nichtgemeindebürger |
01. Mai – 30. September |
70 €
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100 €
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01. Oktober – 30. April |
80 €
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120 €
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Bürgerzimmer inklusive Nutzung der Küche, Gläser, Geschirr und Schanktheke | ||
Die Gaststube kann nur mit Bewirtung genutzt werden. | ||
Die Kosten für mehrtägige Veranstaltungen oder Dauernutzer, zum Beispiel eine wöchentliche Nutzung des Saales oder des Bürgerzimmers, werden pauschal festgesetzt. |
Haben Sie Fragen oder wollen Sie reservieren? Dann rufen Sie uns an oder schreiben eine Email. Unter Kontakt finden Sie Ihren Ansprechpartner. Desweiteren können Sie hier den Mietvertrag für das Bürgerhaus oder die Benutzungsordnung herunterladen!
Übernachten
Es besteht die Möglichkeit die ehemaligen Fremdenzimmer als Übernachtungsmöglichkeit zu nutzen. Wir haben zwei Doppelzimmer und ein Dreibettzimmer. Alle Zimmer sind ausgestattet mit DU/WC, TV, Bettwäsche. An einer Frühstückslösung wird zurzeit noch gearbeitet.
Preis pro Person und Nacht | 15 € |
Einzelzimmerzuschlag | 10 € |
Fragen Sie uns einfach danach! Ihren Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt.
Bilder der Räumlichkeiten
Damit Sie einen Eindruck von den Räumlichkeiten bekommen, haben wir hier ein paar Bilder hinterlegt.