Bürgerhaus „Zur Post“

Kostenregelung für die Nutzung der Räume

Saal

Gemeindebürger Nichtgemeindebürger
01. Mai – 30. September
120 €
180 €
01. Oktober – 30. April
140 €
220 €
Saalnutzung inklusive Nutzung Saalküche, Gläser und Schanktheke
Für die Benutzung der Beschallungsanlage und des Beamers mit Leinwand (nur nach Einweisung) berechnen wir jeweils 15 Euro.

Bürgerzimmer

Gemeindebürger Nichtgemeindebürger
01. Mai – 30. September
70 €
100 €
01. Oktober – 30. April
80 €
120 €
Bürgerzimmer inklusive Nutzung der Küche, Gläser, Geschirr und Schanktheke
Die Gaststube kann nur mit Bewirtung genutzt werden.
Die Kosten für mehrtägige Veranstaltungen oder Dauernutzer, zum Beispiel eine wöchentliche Nutzung des Saales oder des Bürgerzimmers, werden pauschal festgesetzt.

Haben Sie Fragen oder wollen Sie reservieren? Dann rufen Sie uns an oder schreiben eine Email. Unter Kontakt finden Sie Ihren Ansprechpartner. Desweiteren können Sie hier den Mietvertrag für das Bürgerhaus oder die Benutzungsordnung herunterladen!

Übernachten

Es besteht die Möglichkeit die ehemaligen Fremdenzimmer als Übernachtungsmöglichkeit zu nutzen. Wir haben zwei Doppelzimmer und ein Dreibettzimmer. Alle Zimmer sind ausgestattet mit DU/WC, TV, Bettwäsche. An einer Frühstückslösung wird zurzeit noch gearbeitet.

Preis pro Person und Nacht 15 €
Einzelzimmerzuschlag 10 €

Fragen Sie uns einfach danach! Ihren Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt.

Bilder der Räumlichkeiten

Damit Sie einen Eindruck von den Räumlichkeiten bekommen, haben wir hier ein paar Bilder hinterlegt.

  • Bürgerzimmer (aktuell)
  • bzimmer1
  • treppe
  • Gästezimmer
  • Bürgersaal
  • Bürgersaal
  • bsaal11
  • bsaal12
  • bsaal13
  • bsaal14
  • bsaal21
  • bsaal22
  • bsaal31
  • bsaal32
  • bsaal41
  • bsaal42
  • bsaal43
  • bsaal_51
  • bsaal_52
  • bsaal_53
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